Wenn leise und mittellaute Geräusche, wie Vogelgezwitscher oder das Summen des Kühlschranks nicht mehr gehört werden. Zusätzlich haben Betroffene erhebliche Schwierigkeiten, Unterhaltungen bei gleichzeitigen Hintergrundgeräuschen zu verstehen. Diese Personen haben bereits eine mittelstarke Schwerhörigkeit und profitieren von einem Hörgerät.
Die Kosten eines Hörsystems sind abhängig von den technischen Möglichkeiten. Nach Abzug des Kassenzuschusses kann es ohne eine Zuzahlung bleiben (Kassenversorgung), oder bei 100 Euro beginnen und je nach Wunsch und Ansprüchen auch deutlich höher sein. Kommen Sie in eine unserer Hörgeräte Berger Filialen vorbei und lassen Sie sich beraten.
Hörgeräte werden von den gesetzlichen Krankenkassen für zwei Hörgeräte bis zu 1.370 Euro bezuschusst, das kommt aber ganz auf die jeweilige Krankenkasse an und ist deshalb unterschiedlich. Die Hörgeräte-Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist in der Regel abhängig von einer Verordnung durch Ihren Hals-Nasen-Ohren-Arzt.
In der Regel sollten die Hörsysteme so häufig wie möglich getragen werden. Durch die Regelmäßigkeit trainieren Sie Ihr Gehör und können dann in vielen Hörsituationen besser verstehen.
Bei gelegentlichem Tragen stellt sich schnell eine Hörentwöhnung ein und Sie beginnen immer wieder von vorn sich an Ihr Hörsystem zu gewöhnen. Denn letztendlich sollen die Hörsysteme Sie im Verstehen von Sprache unterstützen, das klappt besser, wenn Sie an gewisse Hörsituationen z.B. Gesellschaft, Straßenverkehr, Autofahren u.v.m., mit Ihren Hörsystemen eingewöhnt (trainiert) sind.